Artikel über: 13. Fakturation

Einleitung in den Tarif 590

Seit dem 1. Januar 2018 ist es Pflicht geworden, komplementärmedizinische Leistungen nach dem Tarif 590 abzurechnen.


https://www.oda-am.ch/de/beruf/tarif-590/


Agenda.ch hat ein Modul entwickelt, das es ermöglicht, mit wenigen Klicks Rechnungen im Format des Tarifs 590 zu erstellen, direkt aus dem Patientendossier oder aus einem Termin in der Agenda.


Der Therapeut muss über eine ZSR-Nummer verfügen.


Für die auf der Rechnung erscheinenden Informationen ist der Therapeut verantwortlich.


Weitere Informationen durch Helsana betreffend der Fakturation T590


Seit dem 1. Januar 2022 wird das von den Versicherungen zur Verfügung gestellte PDF-Formular nicht mehr akzeptiert und jeder Therapeut muss ein automatisiertes System verwenden. Unser Abrechnungstool ist auf dem neuesten Stand dieser neuen Regelung.


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Aktualisiert am: 08/09/2025

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